Datensatz

Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg

Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher Bau- und Kunstdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Die Daten beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten Kulturdenkmale gem. §2, §12 und §28 DSchG BW sowie Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Weitere Informationen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=DSchG_BW Um fachliche Anliegen oder Anmerkungen zu einzelnen Objekten dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen, verwenden Sie bitte nachfolgenden Link zur Kontaktaufnahme: https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/karte-kulturdenkmale-auf-geoportal-bw/kontakt-denkmalkarte-bau-und-kunstdenkmalpflege Mit Anliegen zu konkreten Bauvorhaben und denkmalrechtlichen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.

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