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LGRB-BW BAF: Suchräume für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial

Der Datensatz "Suchräume für potenzielle Auftragsflächen zur Bodenverbesserung mit humosem Bodenmaterial" wurde insbesondere für die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen, Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erstellt. Damit soll die Suche nach Ackerflächen unterstützt werden, deren Böden durch einen fachgerechten Auftrag von humosem Bodenmaterial in einer Mächtigkeit von rund 20 cm in ihrer Leistungsfähigkeit verbessert werden können. Durch einen entsprechenden Bodenauftrag kann auch eine Kompensation von naturschutz- oder baurechtlich auszugleichenden Eingriffen in das Schutzgut Boden erreicht werden. Bei der Erstellung der Daten wurden bereits die wichtigsten fachlichen und rechtlichen Ausschlusskriterien berücksichtigt. Daher ist davon auszugehen, dass innerhalb der ausgewiesenen Suchräume mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sinnvoller Bodenauftrag möglich ist. Für die genaue Standortauswahl ist jedoch immer eine nähere Prüfung, insbesondere von kleinräumigen boden- und naturschutzfachlichen Gegebenheiten unumgänglich. So können z. B. die Hangneigung oder bestehende Auffüllungen sowie bodenbrütende Vogelarten zu einem Ausschluss der Fläche oder zu Einschränkungen und Auflagen bei der Genehmigung führen. Eine eingehende Einzelfallprüfung durch die zuständigen Fachbehörden ist ebenfalls unabdingbar, wenn es sich um Flächen mit dem Hinweis "Sonderstandort für naturnahe Vegetation der Bewertungsklasse 3" oder mit dem Hinweis "Grund- und Stauwasserböden" handelt. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob eine Bodenverbesserung sinnvoll ist bzw. erreicht werden kann. In Landschaftsschutzgebieten kann in der Schutzgebietsverordnung eine Erlaubnispflicht für die Veränderung der Bodengestalt vorgeschrieben sein. Die Einzelfallprüfung muss spätestens im Rahmen der nach Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (§ 19) und der Landesbauordnung (§ 49 und § 50 in Verbindung mit Anhang Nr. 11 e) in der Regel notwendigen Erteilung einer Genehmigung erfolgen. Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Genehmigung bzw. Erlaubnis ist das schriftliche Einverständnis der Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen, soweit sie nicht selbst Antragsteller sind. Die Eigentümer der geeigneten Flurstücke sind von den Antragstellern über das Grundbuchamt selbst zu ermitteln.

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WMS LGRB-BW BAF: Bodenauftrag

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