Rotwildgebiete
Die digitalisierten Rotwildgebiete geben den UNGEFÄHREN Verlauf der Grenzen der Rotwildgebiete wieder und dienen AUSSCHLIEßLICH der Übersicht. Sie können nicht zur Abgrenzung auf Grundstücks- oder Jagdrevierebene herangezogen werden.
Die heute gültigen Rotwildgebiete gehen zurück auf die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bildung von Rotwildgebieten vom 28.03.1958 und auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 § 5 Absatz 4 und §35 Absatz 8. Sie können per Rechtsverordnung durch die oberste Jagdbehörde ausgewiesen und aufgehoben werden.
Bei Interesse zum Verlauf der Gebietsgrenzen können die Gesetzestexte herangezogen werden.
Ressourcen und Datenlinks
| Titel und Details | Letzte Änderung | Dateiformat | Zur Ressource |
|---|---|---|---|
| FVA WMS Rotwildgebiete | - | WMS_SRVC | |
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