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Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen

Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

Distributionen

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
Letzte Änderung:
04.01.2023
Veröffentlichungsdatum:
04.01.2023
Datenbereitsteller:
Geoportal Baden-Württemberg
Veröffentlichende Stelle:
FVA
Kategorien:
Umwelt Umwelt
Zeitraum:
01.01.1987 - 16.04.2019
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
bodennutzung
forstwirtschaft
opendata
regional