Ausländer nach Wohndauer
Nachgewiesen werden: Einwohner
Gezählt werden alle Personen, die der Meldepflicht unterliegen und die mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in der Gemeinde gemeldet sind ("Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung").
###Periodizität
Die Statistik wird jährlich zum 31. 12. erstellt und steht ab 28.02. des Folgejahres zur Verfügung.
###Rechtsgrundlage
- Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013.
- Satzung über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle aus dem Geschäftsgang anderer Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Stuttgart (Kommunalstatistiksatzung) vom 27. Mai 1993.
###Gliederungstiefe
Stadtbezirke.
Ressourcen und Datenlinks
| Titel und Details | Letzte Änderung | Dateiformat | Zur Ressource |
|---|---|---|---|
| Ausländer in Stuttgart seit 1986 nach Wohndauer in der Gemeinde und Stadtbezirken | CSV | ||
Ausländer in Stuttgart seit 1986 nach Wohndauer in der Gemeinde und Stadtbezirken
- Letzte Änderung
- Dateiformat
- CSV
Details zum Datensatz
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- Metadaten
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- Datenbereitsteller
- Stadt Stuttgart
- Veröffentlichende Stelle
- Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
- Kategorien
- Bevölkerung und Gesellschaft