Datensatz

Ausländer nach Wohndauer

Nachgewiesen werden: Einwohner Gezählt werden alle Personen, die der Meldepflicht unterliegen und die mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in der Gemeinde gemeldet sind ("Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung"). ###Periodizität Die Statistik wird jährlich zum 31. 12. erstellt und steht ab 28.02. des Folgejahres zur Verfügung. ###Rechtsgrundlage - Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013. - Satzung über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle aus dem Geschäftsgang anderer Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Stuttgart (Kommunalstatistiksatzung) vom 27. Mai 1993. ###Gliederungstiefe Stadtbezirke.

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Ausländer in Stuttgart seit 1986 nach Wohndauer in der Gemeinde und Stadtbezirken
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Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)

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Datenbereitsteller
Stadt Stuttgart
Veröffentlichende Stelle
Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart