Haushalte
Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Der Themenblock „Haushalte“ beschäftigt sich mit der Zusammensetzung der Haushalte in Karlsruhe.
Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung
Ressourcen und Datenlinks
| Titel und Details | Letzte Änderung | Dateiformat | Zur Ressource |
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| Haushalte insgesamt | CSV | ||
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| Einpersonenhaushalte | CSV | ||
| Einpersonenhaushalte (Anteil) | CSV | ||
| Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren | CSV | ||
| Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren (Anteil) | CSV | ||
| Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter | CSV | ||
| Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter (Anteil) | CSV | ||
| Mehrpersonenhaushalte | CSV | ||
| Mehrpersonenhaushalte (Anteil) | CSV | ||
| Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren | CSV | ||
| Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren (Anteil) | CSV | ||
| Paare mit Kind(ern) | CSV | ||
| Paare mit Kind(ern) (Anteil) | CSV | ||
| Haushalte von Alleinerziehenden | CSV | ||
| Haushalte von Alleinerziehenden (Anteil) | CSV | ||
| Paare ohne Kind(er) | CSV | ||
| Paare ohne Kind(er) (Anteil) | CSV | ||
| Sonstige Mehrpersonenhaushalte | CSV | ||
| Sonstige Mehrpersonenhaushalte (Anteil) | CSV | ||
Haushalte insgesamt
- Letzte Änderung
- Dateiformat
- CSV
- Beschreibung
- Zahl der Haushalte insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Haushaltsformen wie nichteheliche Lebensgemeinschaften können dabei jedoch nur dann als Paar generiert werden, wenn gemeinsame Zuordnungsmerkmale vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Partner jeweils als getrennte (Einpersonen-) Haushalte ausgewiesen. Ferner werden als Kinder nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
- Lizenz
- freie NutzungCreative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren
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Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren (Anteil)
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Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter
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Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter (Anteil)
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Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren
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Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren (Anteil)
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Haushalte von Alleinerziehenden
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Haushalte von Alleinerziehenden (Anteil)
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Sonstige Mehrpersonenhaushalte (Anteil)
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Details zum Datensatz
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- Bevölkerung und Gesellschaft