Kleiner Waffenschein
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Der "kleine Waffenschein" ist erforderlich, um eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung zu führen.
Nach dem Waffengesetz bedeutet der Begriff "Führen"; die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte. Die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: 1 - Mindestalter: 18 Jahre, 2 - Zuverlässigkeit, 3 - persönliche Eignung. Die zuständige Abteilung überprüft die Erfüllung der Anforderungen auf der Grundlage der von anderen öffentlichen Institutionen gelieferten Informationen.(https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=1175)
(Quelle: Stadt Konstanz, Untere Waffenbehörde)
Rechtsgrundlage
Ressourcen und Datenlinks
| Titel und Details | Letzte Änderung | Dateiformat | Zur Ressource |
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| Kleine Waffenscheine jährlich ab 2012 | CSV | ||
| Kleine_Waffenscheine_monatlich_ab_2020.csv | CSV | ||
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Kleine Waffenscheine jährlich ab 2012
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- Lizenz
- freie NutzungCreative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
- Verfügbarkeit
- Daten werden langfristig erhältlich bleiben (stable)
Details zum Datensatz
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- Metadaten
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- Weiterführende Informationen
- zur Dokumentation
- Raumbezug
- Stadt Konstanz (LAT: 47°, 39, 48; LONG 9°, 10, 33 ). Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS): 08335043
- Schlagwörter
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- gesetze-und-justiz