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Kleiner Waffenschein

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Der "kleine Waffenschein" ist erforderlich, um eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung zu führen. 

Nach dem Waffengesetz bedeutet der Begriff "Führen"; die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte. Die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: 1 - Mindestalter: 18 Jahre, 2 - Zuverlässigkeit, 3 - persönliche Eignung. Die zuständige Abteilung überprüft die Erfüllung der Anforderungen auf der Grundlage der von anderen öffentlichen Institutionen gelieferten Informationen.(https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=1175

(Quelle: Stadt Konstanz, Untere Waffenbehörde) 

Rechtsgrundlage 

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Kleine Waffenscheine jährlich ab 2012

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Datenbereitsteller
Stadt Konstanz
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Stadt Konstanz
Weiterführende Informationen
Raumbezug
Stadt Konstanz (LAT: 47°, 39, 48; LONG 9°, 10, 33 ). Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS): 08335043