Naturpark (NPK)
Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
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Ressourcen und Datenlinks
| Titel und Details | Letzte Änderung | Dateiformat | Zur Ressource |
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| Geodaten-Download: Naturparke | SHP | ||
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| WFS Naturpark | WFS_SRVC | ||
| WMS Naturpark | WMS_SRVC | ||
Geodaten-Download: Naturparke
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- freie NutzungDatenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
Details zum Datensatz
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- Datenbereitsteller
- Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Veröffentlichende Stelle
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Kategorien
- Umwelt
- Weiterführende Informationen
- zur Dokumentation
- Schlagwörter
- artenschutz
- envi
- gove
- naturschutz
- oac-67
- opendata