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Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen

Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

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Titel und DetailsLetzte ÄnderungDateiformatZur Ressource
FVA WMS Waldfunktion Gesetzlicher Schutzwald gegen schaedliche Umwelteinwirkungen-
WMS_SRVC
zur Ressource
Beschreibung
Geodatendienst zur Waldfunktion Gesetzlicher Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Der Minimummaßstab des Dienstes ist 1:1.301.000.
Lizenz
freie Nutzung
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

FVA WMS Waldfunktion Gesetzlicher Schutzwald gegen schaedliche Umwelteinwirkungen

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WMS_SRVC
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Geodatendienst zur Waldfunktion Gesetzlicher Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Der Minimummaßstab des Dienstes ist 1:1.301.000.
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Details zum Datensatz

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Veröffentlichungsdatum
Datenbereitsteller
Geoportal Baden-Württemberg
Veröffentlichende Stelle
FVA
Kategorien
Umwelt
Zeitraum
vonbis