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    Registrierte Hunde

    Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei anzumelden. Quelle: Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen

    Dateiformate
    CSV
    veröffentlichende Stelle:
    Stadt Karlsruhe