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Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg

Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher Bau- und Kunstdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Die Daten beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten Kulturdenkmale gem. §2, §12 und §28 DSchG BW sowie Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW.

Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein.

Weitere Informationen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=DSchG_BW

Distributionen

  • WMS_SRVC WMS LAD Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Baden-Württemberg

    Die hier bereitgestellten Daten vermitteln eine inoffizielle Version der Liste unbeweglicher Bau- und Kunstdenkmale in Baden-Württemberg. Sie sind daher für Planungszwecke nicht geeignet! Verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Ziel dieses Datenangebotes ist es, dem öffentlichen Informationsinteresse zu entsprechen und Wissen zu Kulturdenkmalen zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich die Erkenntnisse zu Kulturdenkmalen stetig aktualisieren und die Daten keine verbindlichen Aussagen zur Denkmaleigenschaft erlauben. Dargestellte Kulturdenkmale können inzwischen die Denkmaleigenschaft verloren haben. Nicht aufgeführte Objekte können aufgrund neuer Erkenntnisse als Kulturdenkmale erkannt worden sein. Die mit dem Dienst dargestellten Objekte beschreiben die durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG BW) geschützten Kulturdenkmale gem. §2, §12 und §28 DSchG BW sowie Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW. Spezielle Objekttypen (z.B. unterirdische Bauwerke wie Tunnelanlagen oder separat geschützte Bauelemente wie Wirthausausleger oder Portale) sind hierbei als simplifizierte Flächen erfasst, die nicht den vollen räumlichen Umfang des Schutzgutes beschreiben. Kulturdenkmale: Die Daten umfassen die derzeit bekannten Bau- und Kunstdenkmale gem. §2, §12 und §28 Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg (DSchG BW). Wenn ein Objekt die Merkmale des Denkmalbegriffs aufweist, steht es kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. Auch Objekte, die nicht dargestellt sind, können Kulturdenkmale sein. Gesamtanlagen: Gesamtanlagen gem. §19 DSchG BW sind insbesondere historische Stadt- und Ortskerne, aber auch Straßen- und Platzräume, Stadtquartiere oder historische Kulturlandschaften. Eine Gesamtanlage wird durch Satzung einer Gemeinde unter Denkmalschutz gestellt. Eine Satzung wird im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege erlassen. Weitere Informationen siehe: https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=DSchG_BW

    Letzte Änderung:
    -
    Verfügbarkeit:
    -
    Offenheit der Lizenz:
    Eingeschränkte Nutzung
    Nutzungsbedingungen:
    Andere geschlossene Lizenz
    URL:
    https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/ows/WMS_LAD_Kulturdenkmale_Bau_Kunstdenkmalpflege?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS
Offenheit der Lizenz:
Eingeschränkte Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Andere geschlossene Lizenz
Letzte Änderung:
28.08.2025
Veröffentlichungsdatum:
28.08.2025
Datenbereitsteller:
Geoportal Baden-Württemberg
Veröffentlichende Stelle:
Landesamt für Denkmalpflege
Kategorien:
Bevölkerung und Gesellschaft Bevölkerung und Gesellschaft
Bildung, Kultur und Sport Bildung, Kultur und Sport
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
baden-württemberg
baudenkmal
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