Datensatz

Registrierte Hunde

Nach der Karlsruher Hundesteuersatzung ist jeder über drei Monate alte Hund bei der Stadtkämmerei anzumelden.

Quelle: Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe, eigene Berechnungen

Distributionen

Metadaten

Offenheit der Lizenz:
Freie Nutzung
Nutzungsbedingungen:
Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Letzte Änderung:
03.11.2023
Veröffentlichungsdatum:
12.11.2021
Datenbereitsteller:
Stadt Karlsruhe
Veröffentlichende Stelle:
Stadt Karlsruhe
Kategorien:
Regierung und öffentlicher Sektor Regierung und öffentlicher Sektor
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
datenbw-harvest
hunde
registriert
zeitreihe