Die Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen der EU („HVD-DVO“ – Durchführungsverordnung 2023/138) kommt seit 9. Juni 2024 zur Anwendung. Ab diesem Datum müssen Behörden sicherstellen, dass Datensätze in definierten Themenkategorien den Bedingungen der Verordnung entsprechen. Die Umsetzung stellte zahlreiche Behörden vor Herausforderungen.
Das Kompetenzteam Data Governance erarbeitete aus diesem Grund im Rahmen des Schwerpunktthemas „Datennutzung“ des IT-Planungsrats unter der Patenschaft des Landes Hamburg ein Impulspapier mit Empfehlungen zum Umgang mit der HVD-DVO. Darin werden an das Kompetenzteam adressierte Bedarfe verknappt aufgezeigt und durchgeführte Umsetzungen sowie Ergebnisse vorgestellt, oder als Impuls und Empfehlung angegeben.
Unter dem Link finden Sie den aktualisierten Arbeitsstand mit Hilfestellungen zur freien Nachnutzung.