Hochwertige Datensätze

Auf Grundlage der PSI-Richtlinie hat die Europäische Kommission Ende 2022 die Durchführungsverordnung 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und deren Modalitäten zur Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) erlassen. Am 9. Februar 2023 ist die DVO-HVD in Kraft getreten und regelt eine Veröffentlichung bestimmter Hochwertiger Datensätze (High Value Datasets, kurz HVD) von öffentlichen Stellen ab dem 9. Juni 2024. Die DVO-HVD ergänzt die Bestimmungen aus dem Datennutzungsgesetz (DNG), mit dem die PSI-Richtlinie 2021 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Mit der DVO-HVD wurde eine unionsweite Liste von sechs thematischen Datenkategorien erstellt, die als hochwertige Datensätze festgelegt wurden. Dies sind die Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität. Von der Richtlinie erfasst sind nur Datensätze, die von den betroffenen Stellen bereits veröffentlicht bzw. zugänglich gemacht wurden. Eine Erhebungs- oder Bereitstellungspflicht ist in der DVO-HVD nicht vorgesehen.
Hochwertige Datensätze liegen an verschiedenen Stellen auf Bundes-, auf Länder- und insbesondere auf kommunaler Ebene. 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Februar 2024 ein FAQ mit Antworten auf häufige Fragen zu der DVO-HVD auf dem Bundesportal „GovData“ veröffentlicht.

Weitere Fragen und Antworten zu den HVD der Europäischen Kommission sind hier veröffentlicht: Hochwertige Datensätze: Fragen und Antworten | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.