Open Government Data

Mit „Open Government Data“ sollen Daten der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Diese Öffnung der Verwaltung nach außen ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft und schafft ein größeres Verständnis für Entscheidungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung. Sie stärkt das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien. Staatliches Handeln wird dadurch transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Die bereitgestellten Daten sollen auch Dritten für die Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden, um die wirtschaftlichen Potenziale offener Verwaltungsdaten heben zu können und innovative Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Das daten.bw Portal ermöglicht die Recherche in den Metadaten von offenen Verwaltungsdaten im Land Baden-Württemberg.

Kompatibilität zu GovData

Bei der Entwicklung des Portals haben wir uns unter anderem an die zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Standards, etwa beim Metadaten-Schema oder den Lizenzbestimmungen, orientiert. Hierdurch ist gewährleistet, dass die im Portal verfügbaren Daten auch über das ebenenübergreifende Deutschlandportal GovData gefunden werden können. Informationen zu anderen Open-(Government-)Data-Portalen etwa zu GovData, Portalen anderer Länder und Kommunen oder Fachportalen, finden Sie unter https://www.govdata.de/open-government.

Die Öffnung von Verwaltungsdaten

Der freie Zugang zu Daten bildet eine tragende Säule für die Digitalisierung der Gesellschaft. Dabei stellt der offene und strukturierte Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung einer Wissensgesellschaft. Er stärkt das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien. Offene Verwaltungsdaten ermöglichen es, neues Wissen zu gewinnen und durch ihre Nutzung in innovativen Anwendungen den Alltag zu erleichtern.
Ob die offene Bereitstellung von Daten für die jeweilige Verwaltungseinrichtung mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, hängt vom Einzelfall ab. In einigen Fällen liegen Datensätze bereits in Formaten und unter Nutzungsbestimmungen vor, welche eine offene Bereitstellung sehr einfach ermöglichen. In anderen Fällen sind z.B. Fragen zur Urheberschaft an den Datensätzen oder der Nutzung durch Dritte noch nicht hinreichend geklärt. In wieder anderen Fällen sind technische Fragen zu beantworten, zum Beispiel die Frage nach geeigneten Dateiformaten.


Generell gilt: Die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten ist ein Prozess, der von Beschäftigten einzelner öffentlicher Stellen ausgeführt werden kann – natürlich nur, wenn die Einrichtung einer solchen Veröffentlichung zugestimmt hat. Ein paar wichtige Punkte gilt es aber dennoch zu beachten, um Open Data auch in Ihrer Institution mit Erfolg voranzubringen.

Geeignete Datensätze identifizieren und auswählen

Zu Beginn ist es wichtig zu klären, über welche Daten eine öffentliche Stelle verfügt und welche sie davon als offene Daten bereitstellen kann. Grundsätzlich gilt, dass öffentliche Stellen auf freiwilliger Basis Daten als offene Daten bereitstellen können, soweit es keine entgegenstehende gesetzliche Regelung gibt. Demnach sind etwa personenbezogene oder sicherheitsrelevante Datensätze von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Auch können Fachgesetze eine Veröffentlichung eigenständig regeln oder Dritte können Rechte an Daten haben.
Bei der Auswahl geeigneter Datensätze sollten u.a. der Aufwand berücksichtigt werden, der notwendig ist, um Datensätze zu veröffentlichen. So bieten sich in einem ersten Schritt beispielsweise Datensätze an, die bereits online verfügbar sind, aber nur in wenig geeigneten technischen Formaten oder zu eingeschränkten Nutzungsbedingungen.
Eine gute Orientierung bieten auch die Datenveröffentlichungen anderer Kommunen oder anderer Dienststellen, die der eigenen ähnlich sind. Für den kommunalen Bereich lohnt hierbei ein Blick auf den Musterdatenkatalog


 Wichtige Fragen für die Identifikation und Auswahl von Datensätzen:

  • Über welche Daten verfügt meine Organisation?
  • Welche dieser Daten sind bereits heute online verfügbar?
  • Welche dieser Daten darf ich als offene Daten bereitstellen?

Datensätze für die Weiterverwendung aufbereiten

Einige Datenformate schränken eine einfache Weiterverarbeitung ein. Andere Datenformate machen gerade eine automatisierte Weiterverwendung deutlich einfacher. Für die Bereitstellung von Verwaltungsdaten als offene Daten sollen diese in möglichst offenen Formaten bereitgestellt werden. Zum Beispiel sind tabellarische Daten zwar im Portable Document Format (PDF) gut für Menschen lesbar, jedoch schwierig für Maschinen zu interpretieren. An das daten.bw Portal sollen deshalb nur Datensätze, wie zum Beispiel CSV-Dateien und keine Dokumente, wie z.B. PDF angeliefert werden.


Damit Daten sinnvoll von Dritten weiterverwendet werden können, sollten sie möglichst in einer feingranularen Auflösung bereitgestellt werden. Achten Sie aber gleichzeitig darauf, dass dabei keine bestehenden Datenschutzbestimmungen verletzt werden.
Zudem ist es bei sich laufend in kurzen Intervallen aktualisierenden Datensätzen hilfreich, diese über eine Programmierschnittstelle bereitzustellen, dies kann den Zugriff wesentlich verbessern.


Fragen zur Prüfung bei der Aufbereitung:

  • In welchen Formaten liegen meine Datensätze vor?
  • Für welche, für die Weiterverwendung geeigneten, Dateiformate hat meine Organisation Transformationswerkzeuge?
  • Welche Datenformate sind in meinem Einzelfall für die automatisierte Weiterverwendung besonders geeignet?

Bei Fragen zur technischen Aufbereitung von Datensätzen sprechen Sie am besten auch mit den IT-Verantwortlichen Ihrer Organisation. Eine gute Orientierung für die Veröffentlichung von Daten bietet der „Normentwurf für qualitativ hochwertige Daten und Metadaten“.

Die Weiterverwendung von Datensätzen regeln

Neben der Aufbereitung der eigenen Datensätze ist es wichtig, sich über die Ausgestaltung der Weiterverwendung Gedanken zu machen. Zuerst gilt es zu klären, ob Ihre Organisation die Rechte an den in Frage kommenden Daten überhaupt besitzt und Sie die Weiterverwendung der Daten durch Dritte frei regeln dürfen. Bei Daten, die z.B. durch einen Dienstleister im Auftrag Ihrer Organisation erhoben wurden, können vertragliche Regelungen bestehen, die die Weitergabe und Weiterverwendung der Daten einschränken. Hier wären entsprechende Verhandlungen Ihrer Organisation mit den Rechteinhabern notwendig.
Besitzt Ihre Organisation die Rechte an den in Frage kommenden Datensätzen, können Sie das Augenmerk auf Regelungen zur Weiterverwendung legen, um Klarheit zu bieten, wie Ihre Daten weiterverarbeitet werden dürfen. Die Regelungen sollen eine freie Weiterverwendung erlauben.
Denken Sie daran, dass von Ihnen bereitgestellte Datensätze eventuell mit Daten anderer öffentlicher Stellen kombiniert werden sollen. Daher sollten die Nutzungsbestimmungen möglichst mit existierenden Vorgaben zur Datenweiterverwendung aus dem Bereich offener Daten kompatibel sein.


Wichtige Fragen zur Prüfung bei der Regelung der Weiterverwendung von Datensätzen:

  • Gehören die Datensätze, die ich veröffentlichen möchte, meiner Organisation?
  • Welche Stelle in meiner Organisation kann über die Regelungen zur Weiterverwendung von Datensätzen entscheiden?
  • Gibt es in meiner Organisation bereits Vorgaben für offene Nutzungsbestimmungen?

Datensätze für Dritte online verfügbar machen

In diesem Schritt geht es darum, die eigenen Datensätze auf eine geeignete Webseite zu stellen und dann leicht online auffindbar zu machen.
Um die Auffindbarkeit zu erleichtern und eine Weiterverwendung zu vereinfachen, sollten Sie die einzelnen Datensätze nach einem einheitlichen Schema beschreiben. 
Die Entscheidung für eine bestimmte Webseite, auf der die eigentlichen Datensätze veröffentlicht werden sollen, hängt vom Einzelfall ab. Wird der Datensatz neu veröffentlicht, so hängt die Entscheidung für den Ort der Online-Veröffentlichung von der eigenen Online-Strategie der jeweiligen Organisation ab.

Bereits existierende Open-Data-Portale aber auch der bestehende Internetauftritt Ihrer Organisation sind z.B. geeignete Orte, um Ihre offenen Datensätze bekannt zu machen. Wenn der Datensatz bereits vor seiner Öffnung auf einer Webseite der eigenen Organisation online verfügbar war, können Beschäftigte öffentlicher Stellen auch – in Absprache mit ihrer Organisation – diesen Datensatz mittels Beschreibung und Verlinkung im Datenkatalog von daten.bw verzeichnen und somit bekannt machen. Am besten sind Veröffentlichungsstrukturen, bei denen der Link zum Datensatz über lange Zeit bzw. auf Dauer unverändert bleibt.


Wichtige Fragen zur Online-Veröffentlichung von Datensätzen:

  • Können die Datensätze in technisch weiterverwendbaren Formaten und unter offenen Nutzungsbestimmungen online gestellt werden?
  • Habe ich die administrativen Rechte am technischen Online-Auftritt meiner Organisation, um Datensätze zu veröffentlichen? An wen muss ich mich andernfalls wenden?
  • Sind die Datensätze bereits online verfügbar? Müssen eventuell nur die Nutzungsbestimmungen oder Metadaten überarbeitet werden?
  • Verfügt meine Organisation über eine Webseite/Internetportal, auf der offene Verwaltungsdaten gesammelt veröffentlicht werden?

Nutzen Sie daten.bw – Das Open Data Portal für Baden-Württemberg

Je mehr Datensätze offen zur Verfügung stehen, umso größer ist die Möglichkeit potenzieller Nutzungen, diese miteinander zu kombinieren und sinnvolle und innovative Anwendungen zu entwickeln. Wichtig ist zudem, dass die Daten nicht nur verfügbar, sondern auch für die Interessenten auffindbar sind. Gute maschinenlesbare Daten sind wenig wert, wenn niemand weiß, dass sie existieren.

Ein zentrales Datenportal mit einem einheitlichen Metadatenschema, das einen zentralen Zugang zu Datensätzen von Land und Kommunen bietet, vereinfacht es, benötigte Datensätze ausfindig zu machen.

Kommunizieren Sie Ihre Open-Data-Aktivitäten

Machen Sie zusätzlich zu Ihren offiziellen Pressemitteilungen auch von anderen verfügbaren Kommunikationswegen, wie Bekanntmachungen auf Ihrer Webseite oder Newslettern Gebrauch, um auf Ihre Open-Data-Aktivitäten aufmerksam zu machen. Neben einer Imageverbesserung als innovative Verwaltungsorganisation haben Sie so zudem die Möglichkeit, wichtige Rückmeldungen zu Ihren Aktivitäten zu erhalten, über Innovationen zu diskutieren und somit Ihren Service für Bürgerinnen und Bürger sowie die sonstigen Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Daten weiter zu verbessern.

Tools zur Qualitätskontrolle für Datenbereitsteller

Die Qualität der Datensätze ist maßgeblich für die Qualität der Wahrnehmung des Portals. Als Portalbetreiber werden wir in steigendem Maße auf die Qualität der Datensätze achten und zunehmend auf Fehler in den Metadaten oder auf nicht funktionierende Links hinweisen und reagieren.

Weitere Hilfestellungen für Datenbereitsteller

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: