Kommunales Abfallaufkommen nach Art der Entsorgung
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XLSX Kommunales Abfallaufkommen in Stuttgart seit 1990 nach Art der Entsorgung.xlsx
**Kommunales Abfallaufkommen** Umfasst alle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angetragenen Abfallarten wie Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Biomüll und Grünabfälle, Wertstoffe einschließlich Verpackungen, Baurestmassenabfälle, Klärschlamm aus kommunalen Anlagen, produktionsspezifische Massenabfälle, Fäkalien, Fäkalschlamm, Rückstände aus der Kanalisation und Wasserreinigungsschlämme aus öffentlichen Anlagen. **Primärabfälle** Primärabfälle umfassen das kommunale Abfallaufkommen vor der Verwertung und Behandlung der Abfälle sowie getrennt erfasste, stofflich verwertbare und biologisch behandelbare Siedlungsabfälle wie z. B. Grün-/Bioabfälle oder Wertstoffe. **stoffliche Behandlung/Verwertung** Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (Sekundärrohstoffe). Dies beinhaltet beispielsweise die getrennte Sammlung von Papier, Pappe, Glas, Schrott uvm. **biologische Behandlung/Verwertung** Abfälle mit einem sehr hohen organischem Anteil können auf aerobem (Kompostierung) und anaerobem Weg (Vergärung) - unter Einsatz von Mikroorganismen - behandelt werden. **thermische Behandlung/Verwertung** Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. In der Regel erfolgt diese in Müllverbrennungsanlagen. Alle Anlagen zur thermischen Behandlung müssen die Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen. **Periodizität:** Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt und steht jeweils ab 31.7. des Folgejahres zur Verfügung. **Rechtsgrundlage:** Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234). **Gliederungstiefe:** Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene. **Quellen:** Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landeshauptstadt Stuttgart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
- Letzte Änderung:
- 16.04.2025
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CSV Kommunales Abfallaufkommen in Stuttgart seit 1990 nach Art der Entsorgung.csv
**Kommunales Abfallaufkommen** Umfasst alle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angetragenen Abfallarten wie Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Biomüll und Grünabfälle, Wertstoffe einschließlich Verpackungen, Baurestmassenabfälle, Klärschlamm aus kommunalen Anlagen, produktionsspezifische Massenabfälle, Fäkalien, Fäkalschlamm, Rückstände aus der Kanalisation und Wasserreinigungsschlämme aus öffentlichen Anlagen. **Primärabfälle** Primärabfälle umfassen das kommunale Abfallaufkommen vor der Verwertung und Behandlung der Abfälle sowie getrennt erfasste, stofflich verwertbare und biologisch behandelbare Siedlungsabfälle wie z. B. Grün-/Bioabfälle oder Wertstoffe. **stoffliche Behandlung/Verwertung** Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (Sekundärrohstoffe). Dies beinhaltet beispielsweise die getrennte Sammlung von Papier, Pappe, Glas, Schrott uvm. **biologische Behandlung/Verwertung** Abfälle mit einem sehr hohen organischem Anteil können auf aerobem (Kompostierung) und anaerobem Weg (Vergärung) - unter Einsatz von Mikroorganismen - behandelt werden. **thermische Behandlung/Verwertung** Dient der Inertisierung bzw. Zerstörung organisch-chemischer Schadstoffe, der Volumenverminderung und als Nebeneffekt der Energienutzung von unvermeidbaren, nicht verwertbaren Abfällen. In der Regel erfolgt diese in Müllverbrennungsanlagen. Alle Anlagen zur thermischen Behandlung müssen die Emissionsvorgaben der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BImSchV) erfüllen. **Periodizität:** Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt und steht jeweils ab 31.7. des Folgejahres zur Verfügung. **Rechtsgrundlage:** Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234). **Gliederungstiefe:** Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene. **Quellen:** Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landeshauptstadt Stuttgart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
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- 23.04.2025
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- 24.04.2025
- Veröffentlichungsdatum:
- 16.04.2025
- Datenbereitsteller:
- Stadt Stuttgart
- Veröffentlichende Stelle:
- Statistisches Amt
- Kategorien:
-
Umwelt
- Zeitraum:
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- Raumbezug:
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- Schlagwörter:
- abfall
- entsorgung