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Erfasste Straftaten

Erfasste Straftaten in Stuttgart seit 1980 unterschieden nach Art des Delikts.

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  • CSV Erfasste Straftaten in Stuttgart seit 1980

    Nachgewiesen werden: Alle Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Verkehrsdelikte sowie der Straftaten, die außerhalb des Geltungsbereichs der Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird als Ausgangsstatistik geführt, das heißt ein Fall wird beim Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und bei der Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht statistisch erfasst. Auch die von Kindern begangenen strafbaren Handlungen werden erhoben. Der Rückgang bei der Zahl der Straftaten im Jahr 1984 ist auf die Umstellung der Datenerfassung zurückzuführen, durch die eine zeitliche Verzögerung von etwa vier Wochen verursacht wurde. Strafrechtliche Nebengesetze: Alle Strafvorschriften, die nicht im Strafgesetzbuch enthalten sind (z. B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz). ### Fußnoten zu *Jahr*: Ab 1984: Änderung bei der Erfassung kriminalstatistischer Daten zu *Erfasste Straftaten*: Vollendete oder versuchte Straftaten zu *Gegen das Strafgesetzbuch*: Ohne Staatsschutzdelikte und Straftaten im Straßenverkehr zu *Gegen die Person (StGB)*: Ohne Straßenverkehr zu *Gegen strafrechtlichen Nebengesetze*: Ohne Verkehrsdelikte zu *Gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (StGB)*: Wegen Änderungen im Strafrecht keine Vergleichbarkeit des Jahres 2018 mit vorherigen Zeitpunkten gegeben zu *Gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Person)*: Wegen Änderungen im Strafrecht keine Vergleichbarkeit des Jahres 2018 mit vorherigen Zeitpunkten gegeben zu *Gegen das Vermögen (StGB)*: Bestehend aus den Deliktsbereichen "Vermögens- und Fälschungsdelikte" und "Diebstahl insgesamt". Abweichende Definition zu älteren Jahrbuchtabellen. Daten liegen erst ab 2003 vor. zu *Sonstige Straftaten (StGB)*: Abweichende Definition zu älteren Jahrbuchtabellen. Daten liegen erst ab 2003 vor. ### Periodizität Die Statistik wird zum 31.12.eines Jahres erstellt und steht ab 31. März des Folgejahres zur Verfügung. ### Rechtsgrundlage Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik Baden-Württemberg (PKS-RiLi BW). ### Gliederungstiefe Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene. ### Quelle Landeskriminalamt Baden-Württemberg

    Letzte Änderung:
    25.09.2023
    Verfügbarkeit:
    -
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    Nutzungsbedingungen:
    Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
    URL:
    https://opendata.stuttgart.de/dataset/80188f39-ec4d-41fa-987b-9f4481149ef8/resource/51c5b1ca-eee7-4f7a-a5f0-8e769e4c9a3d/download/komunis-479-v1-kriminalitat__straftaten_in_stuttgart_seit_1980.csv

Metadaten

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Letzte Änderung:
19.07.2024
Veröffentlichungsdatum:
16.06.2023
Datenbereitsteller:
Stadt Stuttgart
Veröffentlichende Stelle:
Statistisches Amt
Kategorien:
Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
Zeitraum:
-
Raumbezug:
-
Schlagwörter:
kriminalität
straftaten