Haushalte
Distributionen
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CSV Haushalte insgesamt
Zahl der Haushalte insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Haushaltsformen wie nichteheliche Lebensgemeinschaften können dabei jedoch nur dann als Paar generiert werden, wenn gemeinsame Zuordnungsmerkmale vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Partner jeweils als getrennte (Einpersonen-) Haushalte ausgewiesen. Ferner werden als Kinder nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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- 28.02.2022
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CSV Paare ohne Kind(er)
Zahl der Haushalte, die aus (Ehe-)Paaren ohne Kind(er) bestehen, insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Mehrpersonenhaushalte (Anteil)
Anteil der Mehrpersonenhaushalte an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Alle Haushalte, die mehr als eine Person umfassen, werden als Mehrpersonenhaushalte bezeichnet. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter
Zahl der Einpersonenhaushalte im Alter von von 60 Jahren und älter insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Paare mit Kind(ern)
Zahl der Haushalte, die aus (Ehe-)Paaren mit Kind(ern) bestehen, insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Paare ohne Kind(er) (Anteil)
Anteil der Haushalte, die aus (Ehe-)Paaren ohne Kind(er) bestehen, an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren (Anteil)
Anteil der Haushalte, in denen Kinder unter 18 Jahren leben, an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Sonstige Mehrpersonenhaushalte
Zahl der Sonstigen Mehrpersonenhaushalte insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Unter "Sonstige Mehrpersonenhaushalte" werden Haushalte mit mehr als einer Person zusammengefasst, die nicht aus Paaren mit oder ohne Kind(er) und Alleinerziehenden mit Kind(ern) bestehen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Haushalte von Alleinerziehenden
Zahl der Haushalte von Alleinerziehenden insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Mehrpersonenhaushalte
Zahl der Mehrpersonenhaushalte insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Alle Haushalte, die mehr als eine Person umfassen, werden als Mehrpersonenhaushalte bezeichnet. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte
Zahl der Einpersonenhaushalte insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren
Zahl der Haushalte, in denen Kinder unter 18 Jahren leben, insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte (Anteil)
Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren (Anteil)
Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren an allen Einpersonenhaushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter (Anteil)
Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter von von 60 Jahren und älter an allen Einpersonenhaushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Paare mit Kind(ern) (Anteil)
Anteil der Haushalte, die aus (Ehe-)Paaren mit Kind(ern) bestehen, an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten/ der Erziehungsberechtigten geführt. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Sonstige Mehrpersonenhaushalte (Anteil)
Anteil der Sonstigen Mehrpersonenhaushalte an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Unter "Sonstige Mehrpersonenhaushalte" werden Haushalte mit mehr als einer Person zusammengefasst, die nicht aus Paaren mit und/oder ohne Kind(er) und Alleinerziehenden mit Kind(ern) bestehen. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Haushalte von Alleinerziehenden (Anteil)
Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden an allen Haushalten. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Als Kinder werden nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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CSV Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahren
Zahl der Einpersonenhaushalte im Alter von unter 30 Jahren insgesamt. Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quelle: Melderegister / Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Stand: jeweils zum 31.12. eines Jahres Eine interaktive Darstellung dieser Daten finden Sie im Karlsruher Statistikatlas
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Metadaten
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- Letzte Änderung:
- 03.11.2023
- Veröffentlichungsdatum:
- 12.11.2021
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- Veröffentlichende Stelle:
- Stadt Karlsruhe
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- Bevölkerung und Gesellschaft
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